1) "Hallo Sascha, was ist los mit Dir, kannst Du solche Beiträge nicht mehr selbst posten ??"
Solche vorwurfsvollen Fragen kann man sich sparen, das ist kein guter Stil. Wenn man es unbedingt wissen will, kann man den Betreffenden persönlich anschreiben. Außerdem klingt neben dem Vorwurf auch noch eine Unterstellung mit (was ist los mit dir - kannst du nicht mal mehr selbst - bist du zu blöd/dumm/faul/... ), sowas braucht niemand, es ist würdelos und zielt allein darauf ab, die Würde einer bestimmten Person herabzusetzen.
2) "Begründung bezeichnet den GRUND für (in diesem Fall) eine Satzungsänderung; ergo; ohne Begründung kein Grund und ohne Grund bedarf es keiner Satzungsänderung!"
Eine Satzung ist zwar relativ kurz, jedoch vergleichbar mit einem umfangreichen Gesetz, z.B. dem GG, BGB, SGB, etc. und in einem umfangreichen Gesetz steht unter den Paragrafen/Artikeln auch nicht stets die Begründung direkt darunter . Einfach mal das GG, z.B. Art. 1-10 lesen, da steht auch nirgends "Die Würde des Menschen ist unantastbar, weil...", sondern es steht dort: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
=> Man hätte den Text von Bernd nur weiter lesen (oder zitieren) müssen, dort stand u.a., dass eine Begründung separat erfolgen kann. Es ist also gewünscht die alte (aktuelle) Satzung und den Satzungsvorschlag einander gegenüberzustellen, um sie so besser miteinander vergleichen zu können und somit die Unterschiede auch direkt sehen zu können.
3) "Wie soll der Empfänger den Zusammenhang von zwei Mails herstellen, die im Zweifel nicht zusammenhängend ankommen? Die Fehlerquote dürfte ähnlich hoch sein.
Ich denke schon, dass sich Antragsteller an eine verständliche Form halten können. Wer dies nicht beachtet, wird seinen Antrag ggf. später vermissen."
Bei einer E-Mail ist es problemlos möglich zu zitieren, sogar in der Betreffzeile geht das mit dem einfachen Zusatz (meist automatisch hinzugefügt) "RE: ...", der zitierte Inhalt wird zumeist als "... am xx.yy.zzzz schrieb A.B. ..." in kursiver Schrift hinzugefügt. Sollte man jedoch darauf bestehen, dass E-Mails nur als reiner Text übermittelt werden und jegliche Zitierfunktion ausgeschaltet haben, so ist es ein leichtes Unterfangen, eine E-Mail nur mit dem Satzungsvorschlag und eine zweite E-Mail mit Satzungsvorschlag und Begründung, z.B. getrennt durch sog. Trennstriche (----------) zu schicken.
4) "Richtig! Deshalb sollten solche Änderung auch von einer Gruppe besprochen/ bearbeitet werden, die dem Vorstand zuarbeitet. So können ggf. auch Rücksprachen geführt werden."
Zunächst einmal hat jedes einzelne Vereinsmitglied das Recht eine Satzungsänderung schriftlich einzubringen. Wenn jemand einen neuen Satzungsvorschlag schickt (egal ob per E-Mail oder mit der Schneckenpost), dann darf daran gar nichts geändert werden. Der Vorschlag muss so übernommen werden, wie er eingeschickt wurde und es muss beim späteren Abdruck für jeden Leser kenntlich gemacht werden (namentlich oder per Mitgliedsnr.) , von wem der Vorschlag stammt. Es ist also niemandem, auch einer Gruppe nicht erlaubt an etwaigen Satzungsvorschlägen etwas zu ändern (schon gar nicht ohne Rücksprache mit dem Verfasser). Daher ist es auch notwendig den Satzungsvorschlag strikt von der Begründung zu trennen, denn es kann durchaus passieren, dass es schwierig oder sogar unmöglich ist, zwischen Satzungsvorschlag und Begründung zu unterscheiden (wo hört eines auf, wo fängt das andere an), z.B. wenn dazwischen Absätze fehlen (was bei einer Computer Übertragung durchaus vorkommen kann).
5) "Ich wünsche Euch einen friedlichen Tag."
Das wünsche ich mir auch - und vor allem, dass nicht gefühlt jeden Tag neue Beschwerden und Vorwürfe (gegen einzelne im Vorstand oder den ganzen Vorstand) hier im Forum eintreffen. Man hat manchmal das Gefühl, dass einige Atarianer zu Hause mit gewetzten Messern sitzen und nur darauf warten, sich verbal auf jemanden stürzen zu können. Ein Rücktritt im Vorstand wurde ja bereits erreicht und auch wenn manche sich vielleicht den Rücktritt des gesamten Vorstandes wünschen, so sollte einjeder bedenken, dass dies dann auch das Ende des Abbuc bedeutet, denn ohne Vorstand kein Verein!